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| Die Schülerinnen und Schüler können sich mit Vorschlägen an der Gestaltung des Schulgebäudes und an der Vereinbarung und Umsetzung von gemeinsamen Regeln beteiligen. | |
| Recht und Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, die Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen. | |
| Lehrerinnen und Lehrer haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Schülerinnen und Schüler zu pflegen. | |
| Zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört ebenfalls die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten - aber natürlich auch der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern. |